Hallo an alle...

Zu meiner Frage: Ich wohne seit 2011 in einer Dachgeschosswohnung eines Hauses mit insgesamt 5 Mietparteien. Im Treppenhaus gibt es im Erdgeschoss eine Fläche unterhalb der Treppe, die von den Mietern nicht genutzt wird. Ich selbst hatte in der Vergangenheit den Kinderwagen meiner Tochter dort "geparkt." Dieser ist nicht mehr nötig und nun habe ich die beiden Fahrräder von meiner Frau und mir dort abgestellt. Nun wurde ich allerdings aufgefordert diese dort zu entfernen. Da ich aber wie gesagt in der Dachgeschoss-Wohnung lebe, stellt sich dies als schwierig dar. Es gibt auch sonst keine mietbaren (bzw. GAR KEINE) Kellerräume oder dergleichen wo man sein Fahrrad / Kinderwagen abstellen kann.

Jetzt meine Frage: muss mein Vermieter eine Fläche / einen Raum zur Verfügung stellen wo man Fahrräder, Kinderwagen, usw. abstellen kann? Mal abgesehen davon, dass dieser dann evtl. Mehrkosten für mich bedeuten würde...

Schon mal vielen Dank an alle für die Hilfe!