Hallo Iponchos,
nein, das hast du falsch verstanden. Du darfst bis zu 100 € verdienen (nicht 160€) - diese sind anrechnungsfrei. Das heißt nicht, dass du 100 € behalten darfst und das Jobcenter den Rest behält.
Melde dich bei deinem Sachbearbeiter und sag ihm / ihr, dass du 11 Tage einer Erwerbstätigkeit nachgehen wirst und du die Verdienstnachweise einreichst - Für diesen Zeitraum bzw. kurzer Zeitraum danach entfällt dein Anspruch auf SGB II Leistungen, da ein genügend großes Einkommen hast das deinen Lebensunterhalt sichert und nicht bedürftig im Sinne des SGB II bist.
Melde es vorher, dass alle "bürokratischen" Geschichten über den Tisch gehen. Solltest du deiner Sachbearbeitung nämlich nicht Bescheid geben, kann unter Umständen Leistungserschleichung vorgeworfen werden.
Dies kannst du alles formlos machen, am besten aber schriftlich das du ein Nachweis hast und die Sachbearbeitung oftmals schwer zu erreichen ist, solltest du einen Freelancer Vertrag haben - kopieren und dazu hängen.
So sollte alles glatt über die Bühne gehen und ich drücke dir die Daumen das du die 11 Tage erfolgreich absolvierst und vom Jobcenter los kommst :-)
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/Freibetraege/index.htm
hier kannst du alles lesen :)