Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Bezug von ALG 1. Ich habe meinen derzeitigen Beruf krankheitsbedingt aufgegeben. Nun habe ich mir einen Ausbildungsplatz zum Rettungssanitäter organisiert. Ganz wichtig ist hierbei, dass dies keine anerkannte Ausbildung ist. Es ist vielmehr ein Lehrgang, welcher aus 8 Wochen Praktikum und 4 Wochen Schule besteht.
Ich starte die berufsbegleitende Ausbildung (Kosten trage ich selbst - ca 1.400€) ab dem 01.07.2021. Ich bin zu der Zeit dann allerdings arbeitslos. Ich habe kein Einkommen und mache eine Ausbildung, die nicht offiziell anerkannt ist und auch nicht vergütet wird. Wird in einem solchen Fall ALG 1 oder eine anderweitige finanzielle Unterstützung bezahlt?
Sollte ich dem Arbeitsamt vielleicht erst verheimlichen, dass ich eine Ausbildung habe, damit ich ALG 1 auf jeden Fall bekomme?