Hallo, ich wohne in einem Reihenmittelhaus mit 2 Nachbarn rechts und 4 Nachbarn links, diese liegen an einem Privatweg der Anteilig den Anwohnern gehört (bzw. Erbpacht). In diesem Weg liegt unsere Abwasserleitung welche am Ende des Weges in eine Hauptleitung mündet. Nun hatte die Nachbarin ganz rechts am Anfang der Leitung eine Verstopfung, der folgende Kontrollschacht an dem bis dahin nur Sie angeschlossen ist war fast vollgelaufen. Sie sagte das Wasser drückt in ihrem Keller heraus. Sie beauftragte eine Kanalreinigung und meinte wir müssten das Anteilig mitbezahlen. Meine Frage: Ab wann ist für die Abwasserleitung eigentlich die Stadt zuständig ? Wenn die Stadt nicht zuständig ist gilt dann das Verursacher Prinzip ( die folgenden Häuser hatten kein Problem)? Müssten alle 7 Nachbarn zahlen, oder ginge das von Kontrollschacht zu Kontrollschacht(es gibt noch einen bei Haus 2)?