Ich habe meine Wohnung fristgerecht gekündigt. Irgendwann erhielt ich eine Nachricht von meinem Vermieter, dass er einen Mietinteressenten habe und ich mich mit diesem zwecks Besichtigungstermin in Verbindung setzen solle. Aufgrund persönlicher Schwierigkeiten geriet dies eine Zeitlang in den Hintergrund bis mein Vermieter mich erneut anschrieb und darauf hinwies, dass ich bei keiner Reaktion für den Mietausfall schadensersatzpflichtig wäre. Ich habe daraufhin dann Kontakt zu dem Interessenten aufgenommen und diesen die Wohnung besichtigen lassen. Nun will mein Vermieter trotzdem Schadenersatz für den Mietausfall für einen halben Monat. Meine Frage ist: Muss ich dafür aufkommen? Ist es überhaupt meine Pflicht mit Interessenten Termine zu vereinbaren oder muss das der Vermieter machen? Außerdem hat er mir keine Frist gesetzt, bis wann ich den Kontakt zum Mietinteressenten aufnehmen soll. Also habe ich meines Erachtens doch meine Pflicht erfüllt. Weiß vielleicht jemand, wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist?
Wer muss Termine mit möglichen Nachmietern vereinbaren?
Schadensersatz,
Mietrecht,
Besichtigungstermin