Es soll eine Zwangsräumung vorgenommen werden. Termin mit dem Gerichtsvollzieher wurde bereits festgesetzt, Spedition ist beauftragt. Der Mieter hat mittlerweile einen Betreuer, der jetzt ein psychiatrisches Attest vorlegt, wonach der Mieter aufgrund seines psychischen Leidens nicht geräumt werden dürfte. Kann trotzdem geräumt werden, wie ist da die Gesetzeslage?