Mietrecht: Wohnung verwohnt was ist des Mieters Recht?

Hallo, wir haben eine Wohnung, die durch den Mieter total verwohnt wurde: Lichtschalter und Steckdosen, sowie die gesamten Fußleisten sind komplett mit Latexfarbe übergestrichen worden. Die Kunsstofffenster sind alle angebohrt und auch übergestrichen worden. Die von meinem Mann vor einem Jahr neu gestrichenden Türen (er ist Maler) wurden von der Mieterin nun nochmals komplett (ohne diese anzuschleifen, was auf jedem Topf draufsteht) übergemalt, wobei sie auch die ganzen türklingen und Beschläge vollgeschmiert hat. Nun kann man die Farbe in großen Stücken mit dem Fingernagel von der Tür ziehen und wir müssen (da sie meinte, das dies ja nicht ihre Türen wären) alle Türen komplett mit dem Spachtel wieder von dieser Acrylfarbe befreien. Dafür haben wir nun 19 Stunden gebraucht. Außerdem hat sie an der Balkonbrüstung ihr Latexpinsel abgewitscht, sodas wir den Balkon neu streichen mußten. Laut Mietvertrag war eine Küche in der Whg. vorhanden, die sie ohne genemigung weggeschmissen hat und vor 10 Jahren eine minderwertige Küche reingesetzt hat, die sie uns nun noch für 300 verkaufen will (natürlich ungeputzt - versteht sich!) Wie ist die Rechtslage? Wir haben natürlcih ihre Kaution einbehalten, da sie für den Nov. auch noch keine Miete und keine Nebenkosten gezahlt hat. Vereinbart war eigentlcih die hälfte der Miete, weil sie eigentlich zum 15 ausziehen wollte. Nun hat sie 4 x den Übergabetermin verschoben, das wir den 29.11.2011 hatten. somit sagten wir ihr, das sie nun auch komplette Miete zu zahlen hat, da selbst an dem tag noch div. Dinge in der Whg. standen, bzw. Keller. Der gesamte Keller war noch voll. Waschmaschine, Lampen, Regale, Gardienenstangen , Jallusien waren bis zum 29.11 noch in der Wohnung. Deren Anwalt hat uns nun einen Brief geschrieben, das er alle Fotos zu Kenntnis genommen hätte, aber er keinen Rechtsanspruch unsererseits gegenüber seines Mandaten sieht. Das kann doch nicht sein, oder? Die versaut die ganze Whg. hinterläßt alles total übermalt und verdreckt und wir sollen dann auch noch zahlen?

Weiß jemand wie da unsere Rechtslage ist? Wenn Sie nicht ausgezogen ist, aber der Termin der 15.11 war, muß sie dann auch wirklich nur die hälfte der Miete bezahlen?

Mietrecht
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