Hallo. Ich bin Schülerin eines Gymnasiums in NRW und besuche die 11. Klasse. Wir haben auf unserer Schule einen große islamische Community, welche zum Teil sehr gläubig ist. Es ist für jeden Moslem / jeder Muslima Pflicht fünf mal am Tag zu beten. Einer dieser Gebete ist in der Schulzeit, allerdings in der Mittagspause.

Einige Schüler*innen beten deswegen beispielsweise neben dem Parkplatz oder den Schrebergärten an der Schule. Aufgrund des regnerischen Wetters wird es auf der anderen Seite auch zur Qual, weswegen sich einige Schüler dazu entschieden haben im Keller des Schulgebäudes zu beten.

Nach einer Versammlung, welches die Entscheidung des Schulrats erläutert hat, gerieten die Fronten aufeinander. Der Schulrat hat beschlossen, dass das beten auf dem Schulgelände verboten sei, da dies den Frieden der Schule gefährde.

Ich habe mich jetzt etwas darüber informiert und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gelesen (BVerwG 6C 20.10, Urteil vom 30. November 2011). In diesem Urteil wird auch deutlich gemacht, dass es, wenn der Frieden gestört sei, die Schule es verbieten kann zu beten. Jedoch haben die Schulen deren eigenes Spielraum.

Meine Frage:

Gibt es eine Möglichkeit, dass man auf einer guten Argumentationsbasis beispielsweise einen ungenutzten Raum in der Mittagspause zum beten nutzen darf. Was an sich ja nicht gegen das Gesetz wäre.