Man darf in der Schweiz mit einem Lehrfahrausweis auf die Autobahn, sobald man Prüfungsbereit ist. Das heisst beim Motorrad / Roller (A1/A) muss sicher der Grundkurs abgeschlossen sein und am besten noch ein Prüfungsdatum bekannt sein. Beim Auto (B) ist es so, dass wenn man mit dem Fahrlehrer zum ersten mal auf die Autobahn geht oder man auch einen Termin für die Prüfung hat. Das Gesetz ist hier sehr schwammig. Konkret heisst es: Autobahn darf befahren werden, wenn man Prüfungsbereit ist.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.