Hallo,

Grundsätzlich dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht ohne Betreuung von Erwachsenen verreisen.

Deshalb empfiehlt sich für diese Altersgruppe eine organisierte Reise mit volljährigen Aufsichtspersonen. Um für alle Fälle gerüstet zu sein, sollten rechtzeitig die nötigen Versicherungen abgeschlossen werden. Auch wichtige Dokumente wie Personalausweis, Reisepass (für Reiseziele außerhalb der EU), Krankenkarte und Reisevollmacht der Eltern dürfen im Reisegepäck nicht fehlen.

Neben dem obligatorischen Personalausweis beziehungsweise dem Reisepass sollten Jugendliche auch eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern dabei haben, die darin den Urlaub ausdrücklich erlauben. Eine elterliche Reisegenehmigung sollte auch dann mitgeführt werden, wenn eine andere volljährige Person mitreist, die nicht das Sorgerecht hat.

Minderjährige, die ohne eine solche Vollmacht ins Ausland reisen, können an der Grenze zurückgewiesen werden. Die Reisevollmacht berechtigt außerdem zu allen Geschäften, die im Rahmen einer Urlaubsreise üblicherweise getätigt werden wie zum Beispiel die Hotelbuchung.

Neben der schriftlichen Erlaubnis der Eltern sollten in der Vollmacht das Ziel der Reise, Reisedauer (bzw. der Zeitraum für den die Vollmacht gelten soll) sowie die Telefonnummer der Eltern vermerkt sein.

Die Reisevollmacht darf nicht älter als sechs Monate sein. Reist eine volljährige Begleitperson mit, die nicht das Sorgerecht hat, sollte auch dies im Dokument stehen. Zusätzlich müssen Kopien der Personalausweise der Eltern mitgeführt werden. Nur so kann ein Polizist oder Zollbeamter im Ausland sicher sein, dass die Unterschriften auf der Vollmacht nicht gefälscht wurden.

Haben beide Eltern das Sorgerecht, müssen auch beide unterschreiben. In einigen Ländern muss die Reisevollmacht zusätzlich beglaubigt werden, muss die elterliche Einverständniserklärung vor der Einreise bei einer Auslandsvertretung oder bei einem Notariat beglaubigt werden.

Einige Länder, darunter Brasilien, verlangen eigene Formulare für die Einreise von Minderjährigen. Diese können direkt von der Webseite der Botschaft des Reiselandes herunter geladen werden.

Je nach Reiseland gelten andere Bestimmungen für elterliche Reisegenehmigungen und für die Einreise von Minderjährigen.

Informieren Sie sich deshalb auf der Webseite des Auswärtigen Amtes und der Botschaft des jeweiligen Reiselandes, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.

Also Erkundigungen bei Ämtern sind auf jedenfall einzuziehen!!

Viel Glück

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