Hallo Sariwa1989,

ja Du hast Recht, aber die Verpflegunsmehraufwendungen werden gekürzt, wenn eine unentgeldliche Mahlzeit (z.B. Frühstück im Hotel oder Geschäftsessen) eingenommen wurde. Bei Frühstück -20%, Mittag und Abendessen jeweils -40%.

Wie verhält es sich jetzt mit Flugzeugessen...?

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