Hallo zusammen,

ich programmiere und betreue eine Website für ein nunmehr ehemaliges Architekturbüro; die Geschäftsauflösung ist zum 31. Oktober 2021 vollzogen worden.

Die Website soll jedoch online bleiben, einfach als Zeitzeuge der 30-jährigen Projektgeschichte der Architekten und der künstlerischen Veranstaltungen, die in ihrem Bürohaus stattfanden.

In welcher Form ist nun das Impressum noch nötig, sofern überhaupt?

  • Naturgemäß besteht jetzt weder eine Gewinnabsicht, noch kann überhaupt Gewinn erzielt werden.
  • Nach wie vor gibt es keine Werbebanner, Tracker oder sonstigen Unfug.
  • Ein Link zu einer externen Website soll verbleiben; zumindest der Haftungsausschluss hinsichtlich des Inhalts dieser externen Seite sollte verbleiben, oder?
  • Wie ist das mit den für Architekturbüros obligatorischen Angaben (Eintrag in Architektenkammer), Umsatzsteuer-ID, Gerichtsstand & Co.?
  • Nach unserem Verständnis geht die Verantwortlichkeit für den Inhalt auf die beiden Ex-Geschäftsführer und nunmehr Privatpersonen über.
  • Ganz oben im Impressum würde ich einen klar sichtbaren Hinweis geben, dass das Geschäft am 31.10. aufgelöst wurde.

Vielen Dank für Ihre und Eure sachdienlichen Hinweise, ggf. nach Klärung weiterer Details!