Hallo moritz8888, Deine Frage ist zwar schon fast ein Jahr alt und eventuell nicht mehr aktuell, aber antworten möchte ich trotzdem. "Landjugend" und "Jugendzentrum" werden auf wikipedia recht gut erklärt. Was das Gründen eines Jugendzentrums angeht, so ist erst einmal wichtig, was Ihr Euch darunter vorstellt bzw. was Ihr Euch genau wünscht. Auf der einen Seite gibt es z.B. die "Luxus-Variante" mit großem Haus, Sportplatz, Garten, Kicker, Billiardtischen, verschiedene Gruppenräume, Personal das Aktivitäten, Ausflüge und Ferienfreizeiten plant und begleitet, etc. - ein solches Jugendzentrum würde sicherlich sehr viel mehr kosten als Ihr Euch leisten könnt. (Die Notarkosten sind dann nur ein unbedeutender Teil der Kosten.)

Als "minimal-Lösung" wäre es aber auch denkbar, dass Ihr ein Autonomes Jungendzentrum (siehe wikipedia...) "gründet". Im Unterschied zu nicht-Automomen-Jungendzentren werden hier alle Aktivitäten durch die Jugendlichen selber geplant und organisiert. "Minimal-Lösung" könnte dann bedeuten, dass Ihr z.B. auf Facebook eine Gruppe startet und darüber Aktivitäten (Kinobesuch, Fahrradtour, Schwimmbadbesuch, etc.) absprechen könnt. Dafür würdet Ihr keine eigenen Räume benötigen, sondern vielleicht nur einen netten Treffpunkt, der öffentlich zugänglich ist. Wenn Ihr aber auch gerne eigene Räumlichkeiten haben wollt, dann wird es schon etwas komplizierter - ohne "Volljährige" wird das ziemlich schwierig. Ihr könntet aber auch ohne Hilfe eines Erwachsenen versuchen jemanden zu finden, der vielleicht einen Raum, eine kleine Halle, eine Gartenhütte, eine alten Bauwagen oder so etwas für Euch übrig hat bzw. Euch für bestimmte Zeiten zur Verfügung stellen würde. Eventuell kann Euch die Stadt oder eine Kirchengemeinde Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

Was das Gründen eines Vereins angeht, so sind sieben Personen nur dann vorgeschrieben, wenn der Verein auch eingetragen werden soll - für einen nicht-eingetragener Verein gibt es keine Mindestanzahl. Wenn der Verein nicht eingetragen ist, dann wird es aber bei Haftungsfragen (z.B. wenn sich einer von Euch verletzt) Riskant, weil dann der Verein nicht haftbar gemacht werden kann - bei einem eingetragenen Verein haftet dann ggf. der Verein mit seinem Vermögen. Um "Rechtsgeschäfte" abschließen zu können bedarf es übrigens nicht eines eingetragenen Vereins und Volljährigkeit ist auch nicht erforderlich - Material einkaufen (z.B. ein Kasten Cola und ein paar Tüten Chips für einen Plaudernachmittag oder Pinsel und Farbe zum Wändestreichen) dürft Ihr auch schon einkaufen. Juristisch gesehen geht Ihr dabei (Cola und Chips oder Pinsel und Farbe kaufen) auch einen rechtskräftigen Vertrag mit dem z,B. Supermarkt ein, auch wenn Ihr nicht unterschreibt. Es gibt nur relativ wenige Fälle, in denen Verträge schriftlich abgeschlossen werden müssen.

...zur Antwort