Beifreiung vom Rundfunkbeitrag bei Wohnsitz im Ausland, aber Beibehaltung der Wohnung in Deutschland aus steuerlichen Gründen?
Hallo. Wir gehen kommendes Jahr beruflich für mindestens drei Jahre nach Südamerika. Wir bleiben in Deutschland nur deshalb gemeldet, weil das aus steuerlichen Gründen besser ist. Wohnen tut hier dann aber niemand mehr.
Jetzt schreibt mir der „Beitragsservice“, dass ich den Rundfunkbeitrag trotzdem weiter zahlen muss. Begründet wird dies mit Verweis auf den Wohnsitz in Deutschland, an dem ja bekanntlich niemand mehr wohnt.
Ich soll also für ein Dienstleistung zahlen, die ich nachweislich 10.000 km von Deutschland entfernt nicht in Anspruch nehmen kann. Wenn, dann muss man die Zahlungsverpflichtung anders begründen. Wo ist da eigentlich der Verbraucherschutz?
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