Hallo,

der Kindergarten meiner Tochter ist im Sommer 3 Wochen geschlossen. Ich bekomme aber nur 2 Wochen Urlaub. Was nun? Ich habe keinen Einfluss auf die Schließtage. Kann mich mein AG so dazu bringen mein Kind fremd betreuen zu lassen? Ist mein AG verpflichtet mir die 3. Woche als unbezahlten Urlaub zu gewähren? Oder habe ich gar ein Recht darauf die 3 Wochen Urlaub zu bekommen, da es sich um ein aufsichtspflichtiges Kind handelt? Ich kann meine 4 jährige Tochter ja schlecht alleine zu Hause lassen? Die Oma ist in dieser Zeit leider auch nicht verfügbar, aber selbst wenn, bin ich dazu verpflichtet auf die Oma zurück zugreifen?

Vielen Dank schon mal...Sandra