Hallo, in unserer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus sind ein paar Fenster undicht. Es müssten sowohl Dichtungen + Silikonfugen als auch Fenstergriffe erneuert werden.
Im gesamten Gebäudekomplex werden immer mal wieder komplette Fenster ausgetauscht, wenn diese alt sind. Der Fensterbauer meinte aber, daß mit den og. Reparaturmassnahmen die Probleme beseitigt werden können.
Die Hausverwaltung stellt sich nun auf folgende Haltung: Ein Austausch der kompletten Fenster ist Sache der Gemeinschaft, sprich es entstehen für den Wohnungseigentümer nicht die kompletten sondern nur anteilige Kosten. Die Reparaturmaßnahmen seien jedoch Arbeiten am "Sondereigentum" und deshalb Sache des Wohungseigentümer. In diesem Falle übernimmt die Gemeinschaft keine Kosten und ich müsste alles selbst bezahlen.
Ich habe nun schon etwas im Internet gesucht, allerdings keine wirkliche Aussage dazu finden können.
Was meint ihr? Muss ich wirklich zum Erhalt der Fenster alles selbst bezahlen, wenn ich jedoch die Reparaturmassnahmen nicht unternehme und das Fenster geht nach ein paar Jahren komplett kaputt, dann zahlt die Gemeinschaft.
Bin mal auf eure Antworten gespannt!
Danke!