Hallo zusammen, ich hab eine Frage : Heute bekam ich Post von der Bausparbank meiner verstorbenen Mutter. In den Brief erklärte sie mir und den Brüder welche jeweils angeschrieben wurden das sie für die Nachlassverbindlichkeiten eintretten was auch richtig ist, Sie verlangen für die Fortführung oder Löschung des Darlehens eine Bankbestätigte Kopie des Personalausweises und des Erbscheines. " Gibt es hierfür ein Gesetz welches dieses Verfahren steht " Der Erbschein ist doch von Gericht beglaubigt . Der sollte doch ausreichen ODER ? Irgendwie komisch finde ich dieses gehabe.

Danke für eure hilfe Antworten