Hallo,

ich habe heute eine Frage zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Vermittlungsprovisionen. Wir schreiben eine Gutschrift über eine Vermittlungsprovision an einen Privatmann. Es geht hier um die Vermittlung eines Auftrages (Verkauf eines Gerätes).

Ist diese Vermittlungsprovision steuerpflichtig oder steuerfrei? Im UStG finde ich in §4 keine Befreiungsregelung. Allerdings behaupten meine Kollegen das diese Gutschriften steuerfrei zu stellen sind.

Kann jemand meine Meinung bestätigen?

Grüße