Hallo,

Im Rahmen einer Teilungsversteigerung wollen meine Freundin und ich eine Immobilie erstehen.

Problem: In Abt. III ist noch eine Grundschuld eingetragen. Diese valutiert nach Angaben des "netten" Erben nicht mehr. Die Erbengemeinschaft ist natürlich zerstritten und der "böse" Erbe hat die Löschungsunterlagen (Briefgrundschuld natürlich) mitgehen lassen und rückt diese nicht mehr raus.

Frage: In der ZV müssen wir die Nominalbeträge der Grundschulden ja (gedanklich) zu unserem Gebot addieren.

  1. Angenommen wir bekommen den Zuschlag - Das Geld fließt - Die Grundschuld steht dennoch weiterhin im Grundbuch - Wie können wir denn dann löschen lassen? Wir gehen nicht davon aus, dass der "böse" die Löschungsbewilligungen rausrückt. Müssen wir uns dann immernoch mit dem "bösen" Erben rumschlagen, oder können wir ggfls. über die Bank eine neue Bewilligung bekommen (Aufgebotsverfahren und die Kosten dafür lassen wir mal außen vor gerade).

  2. Was ist mit den eingetragen Grundschuldzinsen (ggfls. Nebenleistungen). Müssen wir die dennoch im Gebot berücksichtigen bzw. stehen diese den Erben zu (Bank ist ja nicht mehr im Spiel).

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe Saskia und Marc