Danke fuer die vielen Antworten :)
Vieles ergibt sich ja aus dem gesunden Menschenverstand. Mir geht es auch eher darum was passiert wenn es Aerger gibt.
Jeder hat uebrigens seinen eigenen abgeschlossenen Kellerbereich. Dieser Fahrrad/Kinderwagen Kellerraum ist gemeinschaftlich.
Hab ich es also richtig verstanden: ausser Fahrraeder und Kinderwagen darf man eigentlich nichts reinstellen, AUSSER, man hat alle Parteien gefragt und wirklich keiner hat was dagegen?
oder...
heisst es, Fahrräder, Kinderwagen, Dreirad, Roller, Kettcar, Rollator, Rollstuhl sind erlaubt, selbst wenn jemand was dagegen hat? Ansonsten darf man weiterhin nur unterstellen wogegen niemand was hat?
Das mit den Autoreifen intressiert mich auch sehr. Darf man die abstellen oder nicht? Kann eine einzelne Partei die sich daran stoert die entfernen lassen? Bzw. kann mich oder kann ich jemand zwingen die Autoreifen in den Privatkeller zu verschieben?
Ergibt sich diese ganze Rechtslage aus der Teilungserklaerung oder gibt es Gesetze dazu die ich noch nachlesen koennte um selbst nicht in Probleme zu geraten bzw. das ich argumentieren kann wenn jemand etwas reinstellt was mich stoert?
Danke,
sb