Letzte Woche ist in meiner Firma eingebrochen worden und unter Anderem die komplette Registrierkasse geklaut worden. Ich weiß - wir hätten sie auf lassen sollen. Haben wir aber dummerweise nicht, weil die offene Schublade immer einen Durchgang blockiert hat und man immer dagegen gestoßen ist. Werden das natürlich in Zukunft ändern und die Kasse immer offen lassen. Die Kasse war leer, da wir das Geld abends immer heraus holen. Aber die Diebe haben wahrscheinlich gehofft, dicke Beute machen zu können. Hätten sie sowieso nicht, da wir als kleiner Betrieb nicht besonders hohe Einnahmen haben. Wir haben jetzt schon wieder eine neue Kasse gekauft. Meine Frage ist: bezahlt die Versicherung eine neue Kasse, wenn man sagt, dass die gestohlene Kasse geschlossen war? Oder ist die Voraussetzung für die Bezahlung der Versicherung, dass die Kasse geöffnet ist? Über eine kompetente und baldige Antwort würde ich mich freuen.