Guten Abend, ich habe da mal ein paar Fragen zum oben genanntem Thema.

Vor einem Monat ( 30.12.2014 ) habe ich auf einem Anzeigen-Onlineportal (Kleinanzeigen.ebay.de) eine Kleingartenanlage gefunden und habe mich unverzüglich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Er hat mir die Kleingartenanlage gezeigt und ich bin im nachhinein zu dem Entschluss gekommen, diese käuflich zu erwerben. Nun ja, ein Vertrag wurde ausgemacht. Eine Anzahlung von 500€ wurde am selben Tag noch gemacht. Im Kaufvertrag steht, dass ich noch bis zum 31.01.2015 Zeit habe, die Restsumme zu begleichen. Dort steht ebenfalls, dass die Schlüssel am selben Tag übergeben werden, wenn ich auch die Restsumme begleiche. Das heißt, er wäre nach § 433 BGB dazu verpflichtet, mir die Schlüssel bei der Restsummen-Zahlung zu übergeben. Im nachhinein hat er dies beneint, mit der Aussage, er möchte erst die Restsumme haben und dann würde er erst den Vorstand mit in's Boot nehmen. Der Vorstand sollte angeblich schon bescheid wissen, haben dies allerdings noch nicht eingewilligt. Das heißt, der Vorstand sollte bei der Geld Übergabe dabei sein, damit die dies auch genehmigen.

Nun kommen meine eigentlichen Fragen.

Was soll ich jetzt machen? Soll oder kann ich gegen ihn rechtlich vorgehen ? Ist der Vertrag jetzt nichtig, da die Schlüsselübergabe am selben Tag nicht möglich ist ?

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort auf meine Fragen.

Mit freundlichen Grüßen, samhakim