Hallo,

mein Mann, ich und sein kleiner Bruder haben einen gemeinsamen wohnberechtigungsschein zu dritt also heißt für 3 Zimmer und sind vor drei Monaten in eine drei Zimmer Sozialwohnung gezogen. Leider klappt das Zusammenleben einfach überhaupt nicht mit meinem Mann und seinem Bruder. Ich jedoch hab nichts dagegen. Wir haben ihn zu uns geholt weil er kein gutes Verhältnis mehr zu seinen Eltern hatte. Naja.. jedenfalls möchte der kleine Bruder nun ausziehen. Er möchte auch nicht mehr und wird wieder zurück zu seinen Eltern ziehen.
jetzt ist die Frage, ob wir zu zwei denn noch alleine in dieser Wohnung leben dürfen die ja eigentlich für 3 Personen ist? Ich möchte ungern ausziehen, der Wohnungsmarkt in Hamburg ist einfach … der Mietvertrag läuft übrigens nur auf mich. Müssen wir ausziehen? Die fehlbelegungsabgabe soll wohl 2002 in Hamburg abgeschafft worden sein habe ich gelesen. Was könnte nun auf uns zukommen?

Liebe Grüße und danke im Voraus