Hallo, folgende Situation:

Ich bin zum 30.11.23 aus meiner alten Wohnung ausgezogen, also habe diese gekündigt. Ich hatte einen alternativen Stromanbieter (Vattenfall) zum Grundversorger, den ich auch fristgerecht gekündigt habe.

Nun schreibt mich der Grundversorger der Stadt an und bittet um Auskunft über einen Ansprechpartner zur Verbrauchsstelle, da für diese kein Vertrag seit dem 1.12.23 besteht. Ich gehe davon aus, das mein alter Vermieter keine Leerstandsmeldung abgegeben hat.

Nun kommt der Hammer, sollte ich innerhalb von vier Wochen keine Auskunft erteilen, wollen sie rückwirkend zum 1.12.23 einen Vertrag mit mir führen! Also für eine Wohnung, in der ich seit diesem Datum nicht mehr lebe. Das finde ich nun sehr dreist. Hat jemand Erfahrung mit solchen Anfragen oder Wissen zur Rechtslage?