Hallo. Mein Freund ist seit Montag in der U-haft in Regensburg (Bayern).
Wenn er jetzt meine Handynummer angibt und einen Antrag stellt um mit mir telefonieren zu können, muss es vom Gericht zuerst genehmigt werden oder? Von was wird es abhängig gemacht ob er mich nun kontaktieren darf oder nicht? Ich habe Angst, weil mein Handyvertrag nicht auf meinen Namen läuft und das deswegen der Antrag abgelehnt wird.. Kann das sein? Falls die ohne meiner Einwilligung das überhaupt nachprüfen dürfen.