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Antwort
das kopieren und scannen von pass oder ausweisen ist in Deutschland verboten:(§ 4 Abs. 1 BDSG und § 4a BDSG) 'Das Scannen und Speichern von Personalausweisen wird aufgrund der dargestellten Normen als unzulässig angesehen. Eine rechtfertigende Einwilligung des Betroffenen hinsichtlich der Datenerhebung wie in § 4 Abs. 1 BDSG und § 4a BDSG geregelt, verneint das Gericht beim PAusweisG Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der neue elektronische Personalausweis und Reisepass nicht kopiert werden darf, da auf diesem eine Berechtigungsnummer abgedruckt ist, die grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein soll (Regierungsbegründung zum PAuswG: BT-Drs. 16/10489, S. 40 zu § 14).'