Ich habe mich so eben bei der in meinem Bundesland zuständigen Schulbehörde erkundigt.

Falls jemandem von Euch diese Frage ebenfalls durch den Kopf schwirrt:

Fehlzeiten, entschuldigt oder unentschuldigt, dürfen auf keinen Fall ein Ausschlusskriterium sein, wenn es um einen Platz an der FoS geht.

Alleine das Vorhanden sein eines Anspruches auf einen Schulplatz durch die in den Ländern spezifischen Qualifikationen, sowie Beispielsweise in Hamburg die mittlere Reife sowie eine dreijährige fachliche Berufserfahrung in Vollzeit, bzw. eine mindestens zwei Jahre andauernde abgeschlossene Berufsausbildung, dürfen hier ausschlaggebend sein.

Im beruflichen Werdegang wird dies natürlich problematisch, doch auch hier gibt es keine eindeutige Gesetzeslage, die eine (Berufs-)schule dazu ermächtigt einem den Eintritt in den Arbeits, bzw. Ausbildungsmarkt durch die Aufführung von Fehlzeiten zu erschweren, oder gar nahezu unmöglich zu machen.

P.S: Bitte entschuldigt Satzbau, sowie Zeichensetzung.

Ich hatte eine schlaflose Nacht. :O)

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