Hallo,

ich war heute bei einem Vorstellungsgespraech fuer eine Stelle, bei der ich am Flughafen in einem Lager Kisten von A nach B schleppen muss. Nun hat der Herr mir dort mitgeteilt, dass das Lagergebäude dem Luftsicherheitsgesetz unterliegt, für welchen ich eine Zuverlässigkeits- bzw. Sicherheitsüberprüfung machen lassen muss.

Nun zu meinem eigentlichen Problem: Ich wurde vor 12 Jahren (mit 16 ) mit ca 1g gras erwischt und vor ca 3-4jahren ebenso, beide male gab es keine Konsequenzen sondern einen Brief von der Staatsanwaltschaft, dass die Anzeige fallengelassen wurde wegen geringer Menge.

Meine Frage waere nun, ob dies in der Zuverlässigkeitsüberprüfung auftaucht oder nicht. Wäre nett, wenn sich kurz jemand mit Ahnung äussern könnte. Danke schonmal