Zwei meiner Mitbewohner (Arbeitszeit 8 - 16 Uhr) hatten die Praxis entwickelt, von anfangs um ca 21 h, immer später abends, zuletzt um Mitternacht, sehr geräuschvoll (irgendwann fingen sie an, dabei zu singen) zu kochen. Tagsüber ab 16 Uhr, war der Geräuschpegel 'normal'. Die Küchentür stand beim nächtlichen Kochen weit offen, es verteilten sich sehr intensive Gerüche im Haus und entlang der Straße (Reihenhaussiedlung). Der Vermieter wurde von Nachbarn angesprochen, was der Tumult, (laute Küchengeräusche) in der Nacht bedeute. Im Haus rechts zB wohnte eine Familie mit 4 Schulkinder. Maßnahme zur Entschärfung: Als Erstes ließ der Vermieter an der Küchentür einen Selbstschließmechanismus installieren. Dann haben wir mit den beiden gesprochen, ob das späte Kochen denn sein müsste. Etwas pikiert haben sie danach immer um 22 Uhr gekocht. Hätten wir, als Mitbewohner hinnehmen müssen, dass um Mitternacht gekocht wird, was jeden der 4 Mitbewohner gestört hätte?