Du darfst dich natürlich nicht fälschlich als Arzt, Notfallsanitäter, Krankenpfleger, etc. ausgeben, darfst (und musst) dich aber selbstverständlich melden, sofern keine besser qualifizierte Person anwesend und dir das Leisten der Hilfe zumutbar ist (§ 323c StGB).
Du bist mit 13 aber nicht strafmündig, kannst also auch nicht für unterlassene Hilfeleistung bestraft werden und i. d. R. ist auch davon auszugehen, dass eine besser qualifizierte Person anwesend sein wird (denn mit 13 wirst du ja vermutlich "nur" einen (erweiterten) Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben und noch keine SAN A / SAN B Ausbildung gemacht haben; so etwas müssen die Flugbegleiter auch machen).
LG