Hallo zusammen, mich beschäftigt indirekt folgende Problematik:

Während der Ehe erbt der Mann mit seinen 2 Geschwistern zu gleichen Teilen ein Haus. Wert ca. 120.000€.

Er möchte das Haus zum Vermieten behalten und zahlt beiden Geschwistern daher 40.000€. Er nimmt dafür einen Kredit auf. Dieser wurde während der Ehejahre weitestgehend abbezahlt.

Nun ruft die Scheidung ins Haus. Klar ist: Geerbtes wird nicht nicht als Zugewinn betrachtet.

So nun unter Nichtbetrachtung von einer Wertsteigerung des Hauses lautet meine Vermutung: Wert des Hauses: (120.000) - geerbte Summe: (40.000) = gemeinsames Gut (80.000€) -> 40.000€ Auszahlung an die Frau nach Scheidung.

ODER gibt's da eine andere Regelung?

Natürlich weiß ich, dass dies keine Rechtsberatung ist. Wäre trotzdem schön wenn sich jemand äußert der ähnliches erfahren hat oder schonmal mitbekommen hat.