Auf unserer Eigentümerversammlung (9 Parteienhaus) wurde mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen der Austausch einer intakten Haustür gegen eine moderne farbige Tür beschlossen. Ist dies bereits eine bauliche Veränderung oder gehört das zu "Instandsetzungsarbeiten". In unserem Teilungsvertrag ist nichts zum Thema "baulichen Veränderungen" geregelt. Würde dafür eine Einstimmigkeit erforderlich sein?