Folgende Situation:

  • Fange am 1.10.2011 meinen Job in den Niederlanden an. Werde dann auch erst umziehen.
  • Habe mir jetzt einen Neuwagen (Polo) gekauft, der erst am 8.08.2011 in Deutschland zugelassen wird
  • Möchte den Wagen dann möglichst zeitnah nach NL einführen und "ummelden"

Bisher in Erfahrung gebracht:

  • generell wird eine Sondersteuer bei Anmeldung des PKW in NL fällig, die sog. BPM.
  • Ausnahme für Umzugsgüter, allerdings: PKW muss mindestens 6 Monate in Deu auf mich zugelassen gewesen sein (Problem!!!).

  • Habe hier in einer anderen Frage/Antwort gelesen, dass man angeblich Sachen auch noch bis zu 6 Monate nach Umzug als Umzugsgut deklarieren kann. Konnte das aber selber nirgendwo verifizieren.

Frage:

  • Wie kann ich in meinem konkreten Fall den Wagen in NL zulassen und die BPM "umgehen" ?
  • Ist es möglich, dass ich erst mal in NL mit meinem Deu Kennzeichen fahre und dann wenn das Fahrzeug 6 Monate auf mich zugelassen ist, es noch als Umzugsgut deklariere ? (das wäre in meinem Fall dann ja im Februar 2012, da wäre das Fahrzeug 6 Monate auf mich zugelassen und ich 4 Monate in den Niederlanden).

Würde mich sehr über eure Hilfe freuen!

Danke, Sebastian