Hallo, meine Lebenspartnerin hat eine Steuerschätzung bekommen für die Jahre 2016-2020 rund 6000€ werden gefordert. Für 2012-2015 hatte Sie wohl schonmal eine Schätzung bekommen über 5000€. Hatte Sie damals gezahlt, mir nichts gesagt und den Sand im Kopf gesteckt...

Ich habe ihr gesagt Sie soll Einspruch gegen den Bescheid Einlegen und das Gewerbe abmelden welches Sie seit 8 Jahren nicht ausübt.

Jetzt haben wir vom Gewerbe-Amt die Info erhalten dass Ihr Gewerbe bereits seit 2012 abgemeldet ist. Sie konnte sich nur nicht daran erinnern..

Somit sollte doch die aktuelle Steuerschätzung hinfällig sein!?

Besteht vielleicht ein Anspruch auf Rückerstattung der 5000€ die für 2012-2015 gezahlt wurden?

Ich bedanke mich im Voraus für hilfreiche Antworten.