Hallo liebe Leute,

ich werde in nächsten Monat mit einer neuen Stelle als Vollzeit-Angestellter beginnen. Trotzdem habe ich vor, ein Kleingewerbe anzumelden, um nebenberuflich Online-Handel zu betätigen.

Auf meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich für eine Nebentätigkeit eine Zustimmung vom Arbeitgeber einholen soll.

Ich wollte jetzt eure Meinung fragen, ob ich schon vor dem Arbeitsbeginn oder erst nach der 6-monatigen Probezeit mit dem Nebenberuf anfangen und die Firma informieren soll.

Mein Arbeitsvertrag ist einjährig. Danach wird es nochmal ein Jahr verlängert, und danach bekomme ich - wenn alles klappt - ein unbegrenztes Arbeitsverhältnis. Ich möchte aber lieber so früh wie möglich mit der Nebengewerbe anfangen, um diesen im Markt austesten zu können.

Ich freue mich auf eure Ratschläge.