Wir haben eine Mietwohnung mit Terrasse und Garten. Die Pflege des Gartens (in erster Linie Rasen Mähen, Büsche schneiden etc.) obliegt unserem Vermieter- hierfür zahlen wir auch. Nun zu meiner Frage: darf der Vermieter JEDERZEIT und ohne jegliche Vorankündigung den von mir gemieteten Garten betreten, um selbige Gartenarbeiten zu verrichten?

Die Problematik besteht sowohl in einem ständigen Gefühl des "jetzt könnte er gleich um die Ecke kommens"- da der Garten nicht vollständig umzäunt ist und er ihn somit einfach betritt, als auch in der unschönen Situation, mit Gästen auf der Terrasse zu sitzen- und plötzlich steht der Vermieter davor und werkelt... Zudem mäht er den vorderen Teil der Wiese nicht, wenn die Blumenkübel (seiner Meinung nach) zu weit vorne stehen-(weil dies der Wendekreis des Rasenmähers nicht zulasse...) und weigert sich gleichzeitig, mir zumindestens einen Tag vorher Bescheid zu geben, damit ich die Pflanzkübel wegrücken kann... Also: kann er nach eigenen Gutdünken und ohne mir zumindestens einen Tag vorher Bescheid zu geben mein Grundstück betreten und dort arbeiten- oder muss dies im Rahmen einer Absprache (oder zumindestens kurzfristigen, eintägigen Vorankündigung) stattfinden? Über eine Antwort würde ich mich wirklich freuen, Rotlocke