Antwort
Das kann er doch vorher auch nicht. Schließlich bleibt der Garten ja in jedem Fall Teil des Gemeinschaftseigentums!
Das würde ja in unserem Fall bedeuten, dass ich 100 Ts. € für eine Grünfläche bezahle, die sowieso immer nur Grünfläche bleiben muss, die ich dann aber allein betreten darf...? Das kann doch wohl nicht sein.