Hallo,

ich hab mein altes MacBook auf Ebay verkauft und nichts weiter angegeben zum Zubehör, auf den Bildern ist auch nur der Laptop zu sehen. Der Käufer hat mir geschrieben, dass das Ladekabel nicht dabei wäre und er es deswegen zurückgeben will. Ich hab dann geantwortet, dass es ja aus der Anzeige ersichtlich wird, dass es nicht dabei ist und ich ihm eins nachliefern kann kostenlos, aber die Rücknahme deswegen nicht akzeptieren werde.

Jetzt will er einen eBay Fall aufmachen, weil er meint, wenn etwas nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird, kann man davon ausgehen, es im „Set“ zu erhalten. Da stände der Versuch der Täuschung im Raum. Ich meine, es ist andersrum: Wenn etwas nicht ausdrücklich angegeben wurde, ist es nicht dabei und es ist die Pflicht des Käufers, sich vorab zu informieren.

Was meint ihr? Wer hat Recht? Muss ich das MacBook jetzt echt deswegen zurück nehmen? Keine Ahnung, wie da der Ebay Käuferschutz greift, er lässt den Fall unter „nicht wie beschrieben“ laufen.