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droh einen mit einer anzeige.
droh einen mit einer anzeige.
solange du nicht nachweisen kannst, welcher von denen es getan hat, kannst du nichts machen. eine anzeige gegen unbekannt hilft nicht viel.
nur weil du jmd "fremdes" küsst, heißt das noch lange nicht das du auch gefühle für diese person hast.
es gibt spezielle leuchtfarben - die müssen aber vorher beleutet werden.
es ist beides.
solang sie in der verpackung sind (und nicht geöffnet wurden), dann ggf ja.
wenn sie offen sind, kommt es auf den zustand an.
in beiden fällen: das alter, die auflage und edition ist entscheidend.