Hallo,

ich gehe in Baden-Württemberg auf ein 2 jähriges Berufskolleg. Dort tendiere ich oft dazu entschuldigte Fehlzeiten aufzubauen. Diese sind immer durch ein ärztliches Attest entschuldigt. Nun habe ich mitbekommen dass man anscheinend nicht zur Prüfung zugelassen werden kann falls man zu oft fehlt, doch online finde ich dazu nichts. Existiert solch eine Regel?