Hallo zusammen,

und zwar habe ich vor drei Wochen meine Steuererklärung für 2018 und 2019 abgegeben (vorher hatte ich noch keine abgegeben). In diesen Jahren war ich teilweise über zwei Monate arbeitslos und habe Arbeitslosengeld empfangen, dementsprechend war ich eigentlich steuererklärungspflichtig.

Ich habe für beide Jahre diese Woche etwas Geld vom Finanzamt wiederbekommen, allerdings müsste ich laut der Steuer-App für das Jahr 2020 und 2021 jetzt so viel nachzahlen, dass ich insgesamt mehr als 90€ auf die vier Jahre drauflegen müsste.

Meine zwei Fragen:

  1. Kann ich vom Finanzamt rückwirkend für den Verzug belangt werden, obwohl ich mich freiwillig gemeldet habe?
  2. Könnte ich vom Finanzamt zur Abgabe meiner Steuererklärungen für 2020/2021 verpflichtet werden, obwohl ich nicht mehr steuererklärungspflichtig bin?

Vielen Dank! :)