guten Tag, um zu meinem Garten im hinteren Teil an meinem Haus zu gelangen muss ich durch einen ca. 1Meter breiten und 5Meter Langen Durchgang . Mein Nachbar hat diesen da er auch Ihm gehört jetzt verschlossen. Darf er das ? Ich muss aber auf mein Gartengrundstück, da Arbeiten am Putz des Hauses dringend notwendig sind. Es gibt auch keine andere Möglichkeit zum Garten. Für eine Antwort bedanke ich mich. Ronald Richartz