Es geht um die rechtliche Frage an sich, wer der tatsächliche Eigentümer des Hundes ist.

Man kennt es ja man geht gemeinsam mit dem Partner einen Hund holen, weil der Partner einen Hund wollte. Da man jedoch nicht jeden Hund mag, oder ggf vor bestimmten Hunden zu sehr respekt hat, entscheidet man mit was für ein Hund geholt wird. Man geht hier davon aus es bliebe alles beim alten und man erfreut sich "zusammen" an dem Tier.

Da es eine Gemeinschaftskasse gab wie in jeder Partnerschaft, kommen beide Parteien für den Hund auf. Der Hund wird erzogen, geimpft ect. ist aber Steuerlich nie angemeldet worden und ein Kaufvertrag der regelt wem der Hund gehört gibt es nicht!

Nun da die Auswahl des Hundes für mich persönlich einen sehr hohen Stellenwert hatte, da ich in früherer Zeit einen sehr ähnlichen Hund lieben lernte, und diesen Hund jetzt wie meinen Augapfel hüte und beschütze, mache ich mir nach einer Trennung von meiner ehemaligen Partnerin gedanken darum wie das geregelt werden kann.

Ein Zusammensetzen und reden ist leider nicht möglich, wie so oft, und in einem Zeitpunkt der versönung vor einiger Zeit, wurde mir der Hund von ihr zugesprochen, da ich ihr das Recht ihn jederzeit zu sehen einräumte. Dies ist jedoch Vertraglich nicht festgehalten.

Ich hoffe Ihr könnt weiterhelfen!