Wer trägt die Kosten für ein Mahnverfahren, wenn ein eBay Käufer nicht zahlt?

Meine alte Spielkonsole aus der Jugend hat den Geist aufgegeben. Daher verkaufe ich aktuell die Spielmodule bei eBay. Bin Privatverkäufer.

Leider bin ich nun an einen Käufer geraten, der sich weigert zu bezahlen.

Seine Behauptung: Erst konnte er nicht zahlen, weil es Probleme mit dem Onlinebanking gab. Dann hatte er die Spielmodule auf einmal schon und will den Artikel deshalb nicht mehr haben.

Mein Standpunkt ist, dass zwischen dem Käufer und mir ein wirksamer Kaufvertrag besteht. Das "nicht mehr haben wollen" des Artikels, ändert hieran nichts.

Da der Käufer sich weigert zu zahlen und ich leider nicht das erste Mal an so jemanden geraten bin, habe ich mich informiert und bin auf das "Mahnverfahren" gestossen.

Auf den ersten Blick wirkt es als positives Mittel und eine gute Möglichkeit an mein Geld zu kommen.

Was muss ich hierbei beachten?

Habe gelesen, dass der Käufer die Kosten für das Mahnverfahren tragen muss aber:

Wer trägt die Kosten für das Mahnverfahren, wenn der Käufer doch noch den Artikel bezahlt, wenn es bereits eingeleitet ist?

Wer trägt die Kosten, wenn der Käufer sich weiterhin weigert zu bezahlen? (Artikel und Mahnverfahrenskosten)

Den eBay Schriftverkehr habe ich natürlich aufbewahrt.

Welches Vorgehen empfehlt ihr mir?

Das ich den Kaufer zunächst in Verzug setzen muss, ist mir bewusst.

Danke schonmal!

Recht, eBay, Auktion, Mahnverfahren, Verkauf
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