ich Es gibt die sechs Tätigkeitsgruppen I bis VI. Die Eingruppierung erfolgt nach bestimmten Kriterien, die in den Definitionen der Tätigkeitsgruppen gemäß §?
ich habe eine Ausbildung als Altenpflegehelferin gemacht danach in Altenheim 2 Jahre gearbeitet danach habe ich eine Ausbildung als Krankenschwester angefangen in 2 Lehrjahr abgebrochen. ich bekam m. Kind und machte die ausbildung als MFA (auf 2 Jahre verkürzt !!) danach bekam mein 2 Kind und habe nach 2 Jahre Elternzeit drei Jahre in eine Praxis Hausarzt gearbeitet. wird das ganze mitberechnet bei m. Gehalt als MFA ? Schließlich war ich immer in den Medizinische Bereich tätig? Wer kann mir da helfen ? Ärztekammer hatten keine Ahnung und ich weisst nicht an wenn ich mich wenden soll!!!
vielen Dank
Rechtsanwalt,
Arzthelferin