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Ich gehe davon aus, es wäre Mord, da eine mögliche Voraussetzung für Mord niedrige Beweggründe sind. Ein niedriger Beweggrund kann in diesem Fall das Verdecken einer anderer Straftat (also der Körperverletzung bzw gefährliche Körperverletzung) sein. Allerdings könnte es auch gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Tötung durch Unterlassen strafbar gemacht. Sollte er die Person aber aus Notwehr niedergeschlagen haben, hätte er sich lediglich der Störung der Totenruhe strafbar gemacht. Da er aber davon ausging, dass die Person tot sei hätte er sich in seinen Augen mit Totschlag/Mord in Tatmehrheit mit Störung der Totenruhe strafbar gemacht.
Heißt: Mit den geschilderten Umständen kann man das Urteil nicht zweifelsfrei festlegen.
Ich persönlich würde aber auf Mord plädieren, da er die (gefährliche) Körperverletzung, oder wovon er ausging das Tötungsdelikt (egal ob Mord oder Totschlag) verbergen wollte, dadurch aber erst die Tat vollendet hat.