Servus, 1. Scheint es hier nicht um die Frage der "Gesetze(sbücher)" sondern um die Anzahl der einzelnen Normen (Paragraphen und Artikel) der Gesetze (StGB, BGB, GG, VerwVfG, BVerfGG, GOBT...) zu gehen. 2. Die Antwort, es würde genügen, die Anzahl der Normen auf die Hälfte zu reduzieren, erscheint mir oberflächlich. Das deutsche Recht lebt von Differenziertheit und Systamatik. Jeder einzelnen Norm kommt (ggf. auch redundante) Bedeutung zu. Bei einigen Normen, die man "entfernen" würde, würde wohl sogar das gesamte Gesetz lückenhaft werden und unvollständig. Dies gilt insbesondere für allgemeine Regelungen, die besonderen vorangestellt sind. Diese Methode der gesetzlichen Kodifikation ist in Deutschland nicht unüblich und hilft dem geschulten Juristen bzgl. der Übersichtlichkeit der Gesetze. Es ist die von verfassungswegen geforderte Rechtssicherheit, die damit verwirklicht werden soll.