Hallo, habe mir heute einen Kamin mit 9 KW aufgestellt. letztes jahr zu ca. dieser zeit haben ich meinen Schornsteinfeger gefragt ob Ich einen Kamin aufstellen kann (hatte ihm ein Modell mit 12KW als Beispiel genannt) er meinte ja kein Problem, da der Schacht genug durchmesser hat(25cm). Heute habe Ich mir dann die Brandenburgische Feuerungsverordnung zur Hand genommen und nichts von der Abnahme gelesen... Das Ich diesen schon zwecks Sicherheitshalber vom Schornsteinfeger abnehmen lasse ist klar, jedoch muss ich dies? Meine Frage zielt dahingehend das ich gerne vorher einen Probelauf vollziehen würde, da ich gerne wissen Würde ob der Abzug und die Heizleistung meinen wünschen entsprechen ohne mich rechtlich ins Abseits zu schießen...