da ich 3-4 mal in der woche bei einer freundin übernachte, habe ich mein kfz auf einen öffentlichen gekennzeichneten parkplatz (ohne Schilder bzw. Zeitangaben) ca.10m vor dem Mehrparteienhaus abgestellt. eines morgens fand ich ein schreiben des bürgermeisters auf der windschutzscheibe, ich solle ihn kontaktieren.nun meine frage: wie lange/oft darf ich dort parken, gibt es einen absatz in der stvo, die genau diese sache behandelt?
danke,
lg tom