Ist es zulässig, dass posthum (also nach dem Tod des Betroffenen) die Pflegestufe angehoben wird und die Mehrkosten den Angehörigen in Rechnung gestellt werden? Es handelt sich hierbei um knapp € 1000, also kein Pappenstiel. Auch der Antrag wurde posthum gestellt (vom Pflegeheim); eine Begutachtung konnte also nur nach Aktenlage erfolgen. Als 'Krönung' des Ganzen noch: das Heim befindet sich in kirchlicher Trägerschaft (Malteser). Hilfreich wären bei einer Antwort ähnliche Erfahrungen und nicht Vermutungen in der Art 'kann doch nicht sein' oder 'halte ich für unwahrscheinlich', da die Gegenseite bereits einen Anwalt eingeschaltet hat